Der Generalrat

Der Präsident

Martin Laupper
Näfels (Glarus Nord)

Der Säckelmeister

Markus Hauser
Zug

Der Mundschenk

Martin Landolt
Näfels (Glarus Nord)

Der Zeugwart

Alfonso C. Hophan
Zürich

Der Schreiber

Andreas Neumann
Mollis (Glarus Nord)

Aufnahme

Mitglieder

Die Mitgliedschaft steht natürlichen Personen beiderlei Geschlechts, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben, in bürgerlichen Ehren stehen sowie eine engere Beziehung zum Land Glarus aufweisen, offen (Art. 3 Abs. i der Statuten). Aufnahmegesuche sind durch den Bewerber oder durch ein vorschlagendes Mitglied der Gesellschaft begründet und mit einem kurzen Lebenslauf dem Generalrat einzureichen (Art. 4 Abs. 3 der Statuten). Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Generalrat durch einstimmigen Beschluss (Art. 4 Abs. 1 der Statuten). Der Generalrat entscheidet in geheimer Abstimmung (Art. 4 Abs. 2 der Statuten).

Ständige Gäste

Die General Bachmann Gesellschaft kann verdiente Persönlichkeiten, die Wesentliches zur Realisierung des Gesellschaftszweckes beitragen, als ständige Gäste aufnehmen. Diese werden zu den Anlässen der General Bachmann Gesellschaft eingeladen, sind von Mitgliederbeiträgen befreit, haben aber nur beratende Stimme (Art. 3 Abs. 2 der Statuten). Das Aufnahmeprozedere ist das Nämliche wie bei der Aufnahme von Mitgliedern (Art. 3 Abs. 3 der Statuten).